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Mindestaufenthalt
3 Nächte
freie Ankunft von 29/03/25 bis 07/06/25 und von 13/09/25 bis 02/11/25.
Stellplaetze: von 29/03/25 bis 28/06/25 und von 30/08/25 bis 02/11/25
7 Nächte
Ankunft und Abreise Samstag oder Mittwoch von 07/06/25 bis 13/09/25 .
Stellplaetze: von 28/06/25 bis 30/08/25
freie Ankunft von 29/03/25 bis 07/06/25 und von 13/09/25 bis 02/11/25.
Stellplaetze: von 29/03/25 bis 28/06/25 und von 30/08/25 bis 02/11/25
7 Nächte
Ankunft und Abreise Samstag oder Mittwoch von 07/06/25 bis 13/09/25 .
Stellplaetze: von 28/06/25 bis 30/08/25
Hausordnung
1. ANKUNFT: Für den Zutritt und den Aufenthalt auf dem Campingplatz besteht eine Registrierungspflicht für jede einzelne Person. Bei der Ankunft ist der Gast verpflichtet, einen Ausweis zu hinterlegen, die Genauigkeit der Anmeldung zu überprüfen und eventuelle Unstimmigkeiten oder Änderungen mitzuteilen. Es wird ihm ein persönlicher Pass übergeben, der auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuweisen ist und ein Auto-Pass, der auf der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Gäste, die nach Vereinbarung mit der Geschäftsleitung einen unterbrochenen Aufenthalt planen, müssen die entsprechende Hausordnung lesen und zur Kenntnis nehmen. Der Zugang auf den Campingplatz ist nur vorbehaltlich mit der Zustimmung der Geschäftsleitung erlaubt und nur Gästen des Campings Bella Italia gestattet, die über ein Camping-Bändchen verfügen.
2. ABREISE: die Bezahlung des Aufenthalts für Gäste, die in den Unterkünften oder Stellplätzen von Bella Italia übernachtet haben, muss folgendermaßen erfolgen:
- mit Reservierung: ein Tag vor Abreise;
- ohne Reservierung: am Tag der Ankunft;
- mit Reservierung ohne Kaution: am Tag der Ankunft.
Die Gäste sind verpflichtet, die Öffnungszeiten der Rezeption zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Die Quittung muss dem Sicherheitspersonal beim Verlassen des Campings vorgelegt werden.
3. ÖFFNUNGSZEITEN: Büro für Anmeldung und Informationen von 8 bis 22 Uhr geöffnet. Die Gäste müssen die Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr und von 23 bis 7 Uhr respektieren. Die Schranken bleiben von 23 bis 7 Uhr geschlossen, daher ist während dieser Zeit die Ein- oder Ausfahrt von Fahrzeugen auf den Campingplatz nicht gestattet und diese müssen auf dem Parkplatz am Eingang abgestellt werden.
4. APARTMENTS, BUNGALOWS UND CASE MOBILHEIME: Die Zeit der Anmietung kann je nach Saison variieren. Der Mindestaufenthalt für die Apartments beträgt 3 Nächte. Der Preis beinhaltet: die Anzahl der Betten, Gas-, Wasser- und Stromverbrauch, Parkplatz für ein Auto und Steuern. Die Kurtaxe ist nicht beinhaltet. Für die Buchung ist eine Anzahlung erforderlich, die vom Restbetrag abgezogen wird. Nach Eingang der Anzahlung wird Ihnen ein Gutschein zugesendet, den Sie bei der Ankunft auf dem Campingplatz vorlegen müssen. Alle gebuchten Tage müssen in voller Höhe bezahlt werden. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht der Zuordnung der Unterkunft /Mieteinheit vor. Die Unterkunft steht den Gästen ab 17 Uhr am Tag der Ankunft zur Verfügung und muss bis 10 Uhr am Tag der Abreise gereinigt und geräumt werden. Bei einem späteren Verlassen wird eine zusätzliche Übernachtung berechnet. Im Fall einer Stornierung wird die Anzahlung für die Unterkunft einbehalten (Art. 7 der Normen des Internationalen Hotelgewerbes).
Das Familienoberhaupt ist dazu angehalten, den Zustand der Ausstattung zu überprüfen. Eventuelle Schäden müssen der Rezeption umgehend mitgeteilt werden, um die nötigen Wartungsarbeiten durchzuführen. Das Familienoberhaupt ist für die Ausstattung verantwortlich und im Fall von Beschädigung oder Fehlen, zur Zahlung eines Schadenersatzes verpflichtet. Die Geschäftsleitung des Campings weist die Gäste darauf hin, dass es aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, eine bestimmte Unterkunft oder Bungalow zu garantieren, aber es wird natürlich eine Unterkunft der angefragten Kategorie und mit den gewünschten Eigenschaften garantiert. Diesbezüglich, behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, jederzeit eine Änderung vor dem Bezug der Unterkunft vornehmen zu können, ohne Rücktrittsrecht von Seiten des Gastes. Es wird jedoch versichert, dass im Rahmen des Möglichen auf die Wünsche des Gastes eingegangen wird.
5. STELLPLÄTZE: Für die Buchung ist eine Anzahlung erforderlich, die dann vom Restbetrag abgezogen wird. Nach Eingang der Anzahlung wird Ihnen ein Gutschein zugesendet, den Sie bei der Ankunft auf dem Campingplatz vorlegen müssen. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht auf die Zuordnung der Stellplätze vor. Alle gebuchten Tage müssen in voller Höhe bezahlt werden. Der Stellplatz steht den Gästen ab 13 Uhr am Tag der Anreise und bis 13 Uhr am Tag der Abreise zur Verfügung. Bei einem späteren Verlassen des Stellplatzes wird eine zusätzliche Übernachtung berechnet. Im Fall einer Stornierung wird die Anzahlung (Art. 7 der Normen des Internationalen Hotelgewerbes) einbehalten. Die Stellplätze können maximal von 6 Personen, unabhängig vom Alter, besetzt werden. Die Kurtaxe ist nicht im Preis inbegriffen.
6. BESUCH Besuche sind nur bis 20 Uhr und nach Genehmigung durch die Geschäftsleitung erlaubt. In der Hochsaison können diese nach vorheriger Reservierung, in Bezug auf den Ankunftstag, geregelt werden. Der genehmigte Besuch ist bis zu einer Stunde kostenlos, bei einem längeren Aufenthalt gelten die Tagesgebühren für Erwachsene und/oder Kinder je nach Alter. Besucher müssen jedoch am Besuchstag den Campingplatz vor 20 Uhr verlassen. Die Genehmigung des Besuchs unterliegt dem Ermessen der Geschäftsleitung.
Autos und Motorräder müssen, in jedem Fall außerhalb des Campings abgestellt werden.
7. Tieren und Krafträdern ist der Zugang nicht gestattet.
8. MINDERJÄHRIGE sind nur in Begleitung der Eltern oder eines volljährigen Verwandten gestattet. Kinder müssen bei der Nutzung der verschiedenen Ausstattungen und Sanitärbereiche begleitet werden. Eltern haften für ihre Kinder.
9. MOTORBOOTE und BOOTE: müssen in den dafür vorgesehenen gebührenpflichtigen Bereichen geparkt werden, die Ihnen an der Rezeption zugewiesen werden. Die Nutzung der Bojen ist nur Gästen gestattet, die diese reserviert haben und im Besitz der Erkennungsmarke sind.
10. Jede Familie oder Gruppe muss das Zelt, Wohnwagen, Auto oder Wohnmobil innerhalb der Eingrenzungen des zugewiesenen Stellplatzes abstellen. Das Auto kann eventuell in den von der Geschäftsleitung zugewiesenen Bereichen geparkt werden.
11. Nach Zuweisung des Stellplatzes dürfen Campinggäste diesen nicht ohne die Genehmigung der Geschäftsleitung wechseln. Die Zelte müssen sofort nach Ankunft aufgestellt werden. Aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen ist der Campinggast dazu angehalten, den ihm zugewiesenen Stellplatz sauber und ordentlich zu halten.
JEDE ART VON EINZÄUNUNG IST VERBOTEN; eine unbefugte Anbringung wird ohne Vorankündigung entfernt.
12. Gäste dürfen nur mit der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h fahren.
13. Während der Ruhezeiten sind alle störenden Geräusche verboten, auch jene des Auf- und Abbaus der Zelte. Während dieser Zeit ist auch folgendes verboten: NUTZUNG VON RADIO, FERNSEHER ODER ÄHNLICHEM, LAUTE TREFFEN, FAHREN MIT MOTORBETRIEBENEN FAHRZEUGEN.
Akustische Geräte müssen immer auf leiser Lautstärke gehalten werden.
14. Auch wenn wir die ständige Überwachung des Campings garantieren, übernimmt die Geschäftsleitung keine Verantwortung für Diebstahl oder Verlust.
15. JEDER CAMPINGGAST IST FÜR SEIN PERSÖNLICHES EIGENTUM SELBST VERANTWORTLICH.
16. Die Geschäftsleitung ist nicht verantwortlich für mutwillige Sachbeschädigung, nicht selbst verursachte Unfälle oder Schäden von Personen und Sachen aufgrund von Naturkatastrophen.
17. Es ist strengstens verboten: Pflanzen oder Ausstattungen des Campings zu beschädigen; Graben um die Zelte zu graben, heiße, salzhaltige oder Abfall-Flüssigkeiten auf den Boden zu schütten; Feuer im Freien zu entfachen.
ES IST AUCH VERBOTEN:
- die Elektroanlage zu beschädigen;
- jede Art von Waffen oder andere Schlagobjekte auf den Campingplatz einzuführen;
- Schaukeln, Bildschirme usw. unter den Vordächern oder an den Bäumen anzubringen;
- Fahnen, Poster oder anderes Material auszustellen, das die Empfindlichkeit der anderen Gäste stören könnte.
18. Papier und Müll muss in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
19. Wäsche und Geschirr dürfen nur in den dafür vorgesehenen Wasch- oder Spülbecken gewaschen werden.
20. Die Sanitäranlagen, Waschbecken und Duschen müssen nach der Nutzung so hinterlassen werden, wie man sie selbst gerne vorfinden möchte.
21. Autowaschen auf dem Campingplatz ist verboten.
22. Die Nutzung eines Grills ist nur in der in der dafür vorgesehenen Art und zu geeigneten Wetterverhältnissen in den Unterkünften gestattet, um andere Gäste nicht zu stören oder in Gefahr zu bringen.
23. Die Nutzung der zusätzlichen Ausstattungen erfolgt auf eigene Gefahr der Campinggäste.
24. Mitteilungen und Nachrichten für die Gäste liegen im Briefkasten an der Rezeption. Wenn nötig, werden die Gäste persönlich informiert.
25. Jedes Auftreten einer Infektionskrankheit muss der Geschäftsleitung oder dem Camping-Arzt umgehend gemeldet werden.
26. Elektroanlage: kann jederzeit von der Geschäftsleitung kontrolliert werden; ein dreipoliges Erdungskabel aus Kupfer (gemäß CEE-Normen) ist Pflicht; es stehen 3 Ampere pro Anschluss zur Verfügung.
27. Falls bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass sich mehre Personen als gemeldet in der Wohneinheit befinden, berechnet die Geschäftsleitung den Tagespreis plus 50 % Erhöhung für jede nicht gemeldete Person, ab dem Tag der Anmeldung und die gesamte Familie wir des Campingplatzes verwiesen.
28. Im Fall von Beschwerden bezüglich des Verhaltens anderer Gäste, bitte wir Sie diese direkt bei der Geschäftsleitung zu melden, damit die notwendigen Schritte in die Wege geleitet werden können.
EIGENSTÄNDIGES HANDELN IST ABSOLUT VERBOTEN.
Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, alle vom Campingplatz zu verweisen, die sich mutwilligen Beschädigungen, Belästigungen oder Zuwiderhandlungen der Hausordnung schuldig machen.
29. Fundsachen müssen der Schutzpolizei oder Geschäftsleitung übergeben werden, damit diese dem rechtmäßigen Besitzer rückerstattet werden können.
30. Fahrzeugen ist der Zugang zum Strand nur zum Transport von Wasserfahrzeugen gestattet.
31. Es ist verboten Fahrzeuge und Transportwagen am Strand zu hinterlassen.
32. Es ist verboten Fahrzeuge in der Nähe des Restaurants oder außerhalb der genehmigten Bereiche zu parken.
33. Es ist verboten auf dem Campingplatz geparkte Wohnwagen zu vermieten. Es ist den Gästen nicht gestattet, Stellplätze zu besetzen, um sie für Verwandte oder Freunde zu reservieren.
34. Bootfahren mit einem Abstand von weniger als 200 m zur Küste Boot und das Anlegen an den Landungsbrücken ist strengstens verboten. Der Nichteinhalt stellt einen Verstoß gegen die Regelungen des Schiffsicherheitsgesetzes dar und kann ein ausreichender Grund sein, um vom Campingplatz verwiesen zu werden.
35. Zum Pool hat man nur ohne Schuhe oder Schlappen Zugang, nachdem man seine Füße in der Dusche gewaschen hat. Baden im Pol ist nur mit Badekappe (wo erforderlich) und zu den angegebenen Uhrzeiten gestattet. Wenn der Pool geschlossen ist, ist das Baden verboten.
36. WIR BITTEN SIE: das Wasser zum Hausgebrauch nicht unnötig laufen zu lassen (um eine Wasserverschwendung zu vermeiden, vor allem in Zeiten wenn Wassermangel herrscht), auf dem Campingplatz nicht mit dem Auto fahren wenn nicht unbedingt nötig, um andere Gäste nicht zu stören.
37. PAUSCHALVERTRAG: Der Vertrag wird mit der Ankunft des Wohnwagens auf dem Campingplatz und solange Plätze verfügbar sind abgeschlossen und bietet der Familie des Vertragsbesitzers (höchstens 4 Personen) das Recht auf Aufenthalt, einen Wohnwagen/Wohnmobil und EIN Auto. Die Geschäftsleitung übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Diebstähle oder Schäden am Wohnwagen/Wohnmobil während des Aufenthalts, da der Campingplatz von Sicherheitspersonal überwacht ist. Besuche sind nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet und nach Punkt 6 dieser Hausordnung geregelt. Personen die nicht in diesem Vertrag enthalten sind, dürfen nicht auf dem Campingplatz übernachten. Der Stellplatz, die Personen und das Auto, die mitgeteilt wurden, müssen während der gesamten Dauer des Pauschalvertrags unverändert bleiben.
38. Mit dem Eintritt auf den Campingplatz wird die vorliegende HAUSORDNUNG zur Kenntnis genommen und akzeptiert, die gesondert mit zusätzlichen Regelungen, die die Geschäftsleitung für ein besseren Ablauf des Campings für geeignet hält, integriert werden kann.
39. EINE HAUSORDNUNG konditioniert von Natur aus die individuelle Freiheit, die mit der kollektiven harmonieren will. Seine allgemeinen REGELN sehen Beschränkungen vor, die durch ihren Zweck völlig gerechtfertigt sind, nämlich bessere Bedingungen für ein ziviles Zusammenleben zu schaffen, das auf den Respekt und gegenseitige Wertschätzung beruht. Wir vertrauen daher auf das Bewusstsein und die Zustimmung unserer Gäste, diese bescheidenen Einschränkungen einzuhalten, die ihnen einen ruhigen und unbesorgten Aufenthalt ermöglichen. So wird ein Eingreifen der Geschäftsleitung vermieden, um die gestörte Ordnung wiederherzustellen.
Wir bedanken uns für Ihre geschätzte Zusammenarbeit und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt.
DIE GESCHÄFTSLEITUNG
2. ABREISE: die Bezahlung des Aufenthalts für Gäste, die in den Unterkünften oder Stellplätzen von Bella Italia übernachtet haben, muss folgendermaßen erfolgen:
- mit Reservierung: ein Tag vor Abreise;
- ohne Reservierung: am Tag der Ankunft;
- mit Reservierung ohne Kaution: am Tag der Ankunft.
Die Gäste sind verpflichtet, die Öffnungszeiten der Rezeption zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Die Quittung muss dem Sicherheitspersonal beim Verlassen des Campings vorgelegt werden.
3. ÖFFNUNGSZEITEN: Büro für Anmeldung und Informationen von 8 bis 22 Uhr geöffnet. Die Gäste müssen die Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr und von 23 bis 7 Uhr respektieren. Die Schranken bleiben von 23 bis 7 Uhr geschlossen, daher ist während dieser Zeit die Ein- oder Ausfahrt von Fahrzeugen auf den Campingplatz nicht gestattet und diese müssen auf dem Parkplatz am Eingang abgestellt werden.
4. APARTMENTS, BUNGALOWS UND CASE MOBILHEIME: Die Zeit der Anmietung kann je nach Saison variieren. Der Mindestaufenthalt für die Apartments beträgt 3 Nächte. Der Preis beinhaltet: die Anzahl der Betten, Gas-, Wasser- und Stromverbrauch, Parkplatz für ein Auto und Steuern. Die Kurtaxe ist nicht beinhaltet. Für die Buchung ist eine Anzahlung erforderlich, die vom Restbetrag abgezogen wird. Nach Eingang der Anzahlung wird Ihnen ein Gutschein zugesendet, den Sie bei der Ankunft auf dem Campingplatz vorlegen müssen. Alle gebuchten Tage müssen in voller Höhe bezahlt werden. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht der Zuordnung der Unterkunft /Mieteinheit vor. Die Unterkunft steht den Gästen ab 17 Uhr am Tag der Ankunft zur Verfügung und muss bis 10 Uhr am Tag der Abreise gereinigt und geräumt werden. Bei einem späteren Verlassen wird eine zusätzliche Übernachtung berechnet. Im Fall einer Stornierung wird die Anzahlung für die Unterkunft einbehalten (Art. 7 der Normen des Internationalen Hotelgewerbes).
Das Familienoberhaupt ist dazu angehalten, den Zustand der Ausstattung zu überprüfen. Eventuelle Schäden müssen der Rezeption umgehend mitgeteilt werden, um die nötigen Wartungsarbeiten durchzuführen. Das Familienoberhaupt ist für die Ausstattung verantwortlich und im Fall von Beschädigung oder Fehlen, zur Zahlung eines Schadenersatzes verpflichtet. Die Geschäftsleitung des Campings weist die Gäste darauf hin, dass es aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, eine bestimmte Unterkunft oder Bungalow zu garantieren, aber es wird natürlich eine Unterkunft der angefragten Kategorie und mit den gewünschten Eigenschaften garantiert. Diesbezüglich, behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, jederzeit eine Änderung vor dem Bezug der Unterkunft vornehmen zu können, ohne Rücktrittsrecht von Seiten des Gastes. Es wird jedoch versichert, dass im Rahmen des Möglichen auf die Wünsche des Gastes eingegangen wird.
5. STELLPLÄTZE: Für die Buchung ist eine Anzahlung erforderlich, die dann vom Restbetrag abgezogen wird. Nach Eingang der Anzahlung wird Ihnen ein Gutschein zugesendet, den Sie bei der Ankunft auf dem Campingplatz vorlegen müssen. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht auf die Zuordnung der Stellplätze vor. Alle gebuchten Tage müssen in voller Höhe bezahlt werden. Der Stellplatz steht den Gästen ab 13 Uhr am Tag der Anreise und bis 13 Uhr am Tag der Abreise zur Verfügung. Bei einem späteren Verlassen des Stellplatzes wird eine zusätzliche Übernachtung berechnet. Im Fall einer Stornierung wird die Anzahlung (Art. 7 der Normen des Internationalen Hotelgewerbes) einbehalten. Die Stellplätze können maximal von 6 Personen, unabhängig vom Alter, besetzt werden. Die Kurtaxe ist nicht im Preis inbegriffen.
6. BESUCH Besuche sind nur bis 20 Uhr und nach Genehmigung durch die Geschäftsleitung erlaubt. In der Hochsaison können diese nach vorheriger Reservierung, in Bezug auf den Ankunftstag, geregelt werden. Der genehmigte Besuch ist bis zu einer Stunde kostenlos, bei einem längeren Aufenthalt gelten die Tagesgebühren für Erwachsene und/oder Kinder je nach Alter. Besucher müssen jedoch am Besuchstag den Campingplatz vor 20 Uhr verlassen. Die Genehmigung des Besuchs unterliegt dem Ermessen der Geschäftsleitung.
Autos und Motorräder müssen, in jedem Fall außerhalb des Campings abgestellt werden.
7. Tieren und Krafträdern ist der Zugang nicht gestattet.
8. MINDERJÄHRIGE sind nur in Begleitung der Eltern oder eines volljährigen Verwandten gestattet. Kinder müssen bei der Nutzung der verschiedenen Ausstattungen und Sanitärbereiche begleitet werden. Eltern haften für ihre Kinder.
9. MOTORBOOTE und BOOTE: müssen in den dafür vorgesehenen gebührenpflichtigen Bereichen geparkt werden, die Ihnen an der Rezeption zugewiesen werden. Die Nutzung der Bojen ist nur Gästen gestattet, die diese reserviert haben und im Besitz der Erkennungsmarke sind.
10. Jede Familie oder Gruppe muss das Zelt, Wohnwagen, Auto oder Wohnmobil innerhalb der Eingrenzungen des zugewiesenen Stellplatzes abstellen. Das Auto kann eventuell in den von der Geschäftsleitung zugewiesenen Bereichen geparkt werden.
11. Nach Zuweisung des Stellplatzes dürfen Campinggäste diesen nicht ohne die Genehmigung der Geschäftsleitung wechseln. Die Zelte müssen sofort nach Ankunft aufgestellt werden. Aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen ist der Campinggast dazu angehalten, den ihm zugewiesenen Stellplatz sauber und ordentlich zu halten.
JEDE ART VON EINZÄUNUNG IST VERBOTEN; eine unbefugte Anbringung wird ohne Vorankündigung entfernt.
12. Gäste dürfen nur mit der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h fahren.
13. Während der Ruhezeiten sind alle störenden Geräusche verboten, auch jene des Auf- und Abbaus der Zelte. Während dieser Zeit ist auch folgendes verboten: NUTZUNG VON RADIO, FERNSEHER ODER ÄHNLICHEM, LAUTE TREFFEN, FAHREN MIT MOTORBETRIEBENEN FAHRZEUGEN.
Akustische Geräte müssen immer auf leiser Lautstärke gehalten werden.
14. Auch wenn wir die ständige Überwachung des Campings garantieren, übernimmt die Geschäftsleitung keine Verantwortung für Diebstahl oder Verlust.
15. JEDER CAMPINGGAST IST FÜR SEIN PERSÖNLICHES EIGENTUM SELBST VERANTWORTLICH.
16. Die Geschäftsleitung ist nicht verantwortlich für mutwillige Sachbeschädigung, nicht selbst verursachte Unfälle oder Schäden von Personen und Sachen aufgrund von Naturkatastrophen.
17. Es ist strengstens verboten: Pflanzen oder Ausstattungen des Campings zu beschädigen; Graben um die Zelte zu graben, heiße, salzhaltige oder Abfall-Flüssigkeiten auf den Boden zu schütten; Feuer im Freien zu entfachen.
ES IST AUCH VERBOTEN:
- die Elektroanlage zu beschädigen;
- jede Art von Waffen oder andere Schlagobjekte auf den Campingplatz einzuführen;
- Schaukeln, Bildschirme usw. unter den Vordächern oder an den Bäumen anzubringen;
- Fahnen, Poster oder anderes Material auszustellen, das die Empfindlichkeit der anderen Gäste stören könnte.
18. Papier und Müll muss in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
19. Wäsche und Geschirr dürfen nur in den dafür vorgesehenen Wasch- oder Spülbecken gewaschen werden.
20. Die Sanitäranlagen, Waschbecken und Duschen müssen nach der Nutzung so hinterlassen werden, wie man sie selbst gerne vorfinden möchte.
21. Autowaschen auf dem Campingplatz ist verboten.
22. Die Nutzung eines Grills ist nur in der in der dafür vorgesehenen Art und zu geeigneten Wetterverhältnissen in den Unterkünften gestattet, um andere Gäste nicht zu stören oder in Gefahr zu bringen.
23. Die Nutzung der zusätzlichen Ausstattungen erfolgt auf eigene Gefahr der Campinggäste.
24. Mitteilungen und Nachrichten für die Gäste liegen im Briefkasten an der Rezeption. Wenn nötig, werden die Gäste persönlich informiert.
25. Jedes Auftreten einer Infektionskrankheit muss der Geschäftsleitung oder dem Camping-Arzt umgehend gemeldet werden.
26. Elektroanlage: kann jederzeit von der Geschäftsleitung kontrolliert werden; ein dreipoliges Erdungskabel aus Kupfer (gemäß CEE-Normen) ist Pflicht; es stehen 3 Ampere pro Anschluss zur Verfügung.
27. Falls bei einer Kontrolle festgestellt wird, dass sich mehre Personen als gemeldet in der Wohneinheit befinden, berechnet die Geschäftsleitung den Tagespreis plus 50 % Erhöhung für jede nicht gemeldete Person, ab dem Tag der Anmeldung und die gesamte Familie wir des Campingplatzes verwiesen.
28. Im Fall von Beschwerden bezüglich des Verhaltens anderer Gäste, bitte wir Sie diese direkt bei der Geschäftsleitung zu melden, damit die notwendigen Schritte in die Wege geleitet werden können.
EIGENSTÄNDIGES HANDELN IST ABSOLUT VERBOTEN.
Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, alle vom Campingplatz zu verweisen, die sich mutwilligen Beschädigungen, Belästigungen oder Zuwiderhandlungen der Hausordnung schuldig machen.
29. Fundsachen müssen der Schutzpolizei oder Geschäftsleitung übergeben werden, damit diese dem rechtmäßigen Besitzer rückerstattet werden können.
30. Fahrzeugen ist der Zugang zum Strand nur zum Transport von Wasserfahrzeugen gestattet.
31. Es ist verboten Fahrzeuge und Transportwagen am Strand zu hinterlassen.
32. Es ist verboten Fahrzeuge in der Nähe des Restaurants oder außerhalb der genehmigten Bereiche zu parken.
33. Es ist verboten auf dem Campingplatz geparkte Wohnwagen zu vermieten. Es ist den Gästen nicht gestattet, Stellplätze zu besetzen, um sie für Verwandte oder Freunde zu reservieren.
34. Bootfahren mit einem Abstand von weniger als 200 m zur Küste Boot und das Anlegen an den Landungsbrücken ist strengstens verboten. Der Nichteinhalt stellt einen Verstoß gegen die Regelungen des Schiffsicherheitsgesetzes dar und kann ein ausreichender Grund sein, um vom Campingplatz verwiesen zu werden.
35. Zum Pool hat man nur ohne Schuhe oder Schlappen Zugang, nachdem man seine Füße in der Dusche gewaschen hat. Baden im Pol ist nur mit Badekappe (wo erforderlich) und zu den angegebenen Uhrzeiten gestattet. Wenn der Pool geschlossen ist, ist das Baden verboten.
36. WIR BITTEN SIE: das Wasser zum Hausgebrauch nicht unnötig laufen zu lassen (um eine Wasserverschwendung zu vermeiden, vor allem in Zeiten wenn Wassermangel herrscht), auf dem Campingplatz nicht mit dem Auto fahren wenn nicht unbedingt nötig, um andere Gäste nicht zu stören.
37. PAUSCHALVERTRAG: Der Vertrag wird mit der Ankunft des Wohnwagens auf dem Campingplatz und solange Plätze verfügbar sind abgeschlossen und bietet der Familie des Vertragsbesitzers (höchstens 4 Personen) das Recht auf Aufenthalt, einen Wohnwagen/Wohnmobil und EIN Auto. Die Geschäftsleitung übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Diebstähle oder Schäden am Wohnwagen/Wohnmobil während des Aufenthalts, da der Campingplatz von Sicherheitspersonal überwacht ist. Besuche sind nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet und nach Punkt 6 dieser Hausordnung geregelt. Personen die nicht in diesem Vertrag enthalten sind, dürfen nicht auf dem Campingplatz übernachten. Der Stellplatz, die Personen und das Auto, die mitgeteilt wurden, müssen während der gesamten Dauer des Pauschalvertrags unverändert bleiben.
38. Mit dem Eintritt auf den Campingplatz wird die vorliegende HAUSORDNUNG zur Kenntnis genommen und akzeptiert, die gesondert mit zusätzlichen Regelungen, die die Geschäftsleitung für ein besseren Ablauf des Campings für geeignet hält, integriert werden kann.
39. EINE HAUSORDNUNG konditioniert von Natur aus die individuelle Freiheit, die mit der kollektiven harmonieren will. Seine allgemeinen REGELN sehen Beschränkungen vor, die durch ihren Zweck völlig gerechtfertigt sind, nämlich bessere Bedingungen für ein ziviles Zusammenleben zu schaffen, das auf den Respekt und gegenseitige Wertschätzung beruht. Wir vertrauen daher auf das Bewusstsein und die Zustimmung unserer Gäste, diese bescheidenen Einschränkungen einzuhalten, die ihnen einen ruhigen und unbesorgten Aufenthalt ermöglichen. So wird ein Eingreifen der Geschäftsleitung vermieden, um die gestörte Ordnung wiederherzustellen.
Wir bedanken uns für Ihre geschätzte Zusammenarbeit und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt.
DIE GESCHÄFTSLEITUNG